Broschüre "Das ABC der komplementären Maßnahmen"
Ausführliche Informationen über mögliche komplementäre Methoden gibt die Krebshilfe-Broschüre "Das ABC der komplementären Maßnahmen".
Die onkologische Nachsorge soll bei allen Patienten nach der Erstbehandlung einer Krebserkrankung durchgeführt werden.
Die Nachsorge dient dazu:
Die Nachsorgetermine bedeuten für viele Patienten leider eine psychische Belastung. Die Angst vor „schlechten Nachrichten“ ist meist groß. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an die Beratungsstellen der Österreichischen Krebshilfe. Wir unterstützen Sie sehr gerne dabei, mit Ihren Ängsten besser umgehen zu können.
Die Nachsorge wird in der Regel durch den betreuenden Arzt oder auch von Spezialisten anderer Fachgebiete durchgeführt. Fragen Sie immer Ihren Arzt, welche Maßnahmen geplant sind und warum sie durchgeführt werden sollen. In der Nachsorge erfahrene Ärzte sind gewohnt, die diagnostischen Schritte zu erklären. Meist können Patientienten, die sich gut informiert fühlen, auch besser mit ihrer Grunderkrankung „umgehen“. Haben Sie auch keine Scheu, Ihren Arzt nach Maßnahmen zu fragen, die außerhalb der sogenannten Schulmedizin liegen. Ärzte wissen, dass Sie mit vielfältigen Angeboten konfrontiert werden oder Sie einfach „nur etwas für sich selbst machen wollen“. Die ergänzenden (komplementären) Angebote können in bestimmten Fällen durchaus Nebenwirkungen lindern oder einen günstigen psychologischen Effekt haben: Sie können aber gelegentlich den Krankheitsverlauf ungünstig beeinflussen oder ohne jeden Nutzen nur teuer sein. Ihr Arzt wird Ihre Fragen seriös beantworten. Wenden Sie sich auch vertrauensvoll an eine Krebshilfe-Beratungsstelle in Ihrer Nähe und lesen Sie mehr dazu in der Broschüre „Das ABC der komplementären Massnahmen“.
Ziel der onkologischen Rehabilitation ist die Reduktion/Verbesserung der psychischen, körperlichen und sozialen Beeinträchtigungen, die als Folge der Krebserkrankung und der Therapie auftreten. Ein besonderer Fokus wird auch auf die Erhaltung bzw. Wiederbringung der Arbeitsfähigkeit gelegt. Ein Antrag für einen Rehabilitationsaufenthalt kann gleich im behandelnden Spital erstellt und dann bei der zuständigen Sozialversicherung eingereicht werden. Bei den meisten Zentren ist jedoch mit Wartezeiten zu rechnen, sodass die Rehabilitation nicht immer unmittelbar nach dem Spitalsaufenthalt begonnen werden kann. Während einer Rehabilitation bleibt man in der Regel weiter im Krankenstand. Die Krebshilfe-BeraterInnen in ganz Österreich stehen Ihnen auch dafür mit Information und Beratung zur Seite.