Brustkrebs
Mammografie
Mit der Röntgenuntersuchung der Brust ("Mammografie") können kleine Tumore, die noch nicht tastbar sind, festgestellt werden. Die Mammografie sollte ab dem 40. Geburtstag alle 2 Jahre durchgeführt werden.
Das Abtasten der Brust (durch den Arzt/die Ärztin, durch die Frau selbst oder durch Dritte z.B. durch blinde Frauen) dient dem Brustbewusstsein, ist aber keine Früherkennungsmaßnahme für Brustkrebs (Stichwort: "Wir wollen Brustkrebs finden, solange er noch nicht tastbar ist").
Österreichisches Brustkrebs-Früherkennungsprogramm
Wichtige Information
Mit 1. 1. 2014 wurde auch in Österreich das bereits EU-weit etablierte Brustkrebs-Früherkennungsprogramm eingeführt. Dieses Programm richtet sich an die gesunde, vermeintlich nicht an Brustkrebs erkrankte Frau, die bei der letzten Mammografie einen unauffälligen Befund hatte, bzw. an jene Frauen (ab 40), die noch nie bei der Mammografie waren. Diese Frauen werden zur sogenannten "Vorsorge-Mammografie" eingeladen. Frauen, die ohnedies alle 2 Jahre eine Mammografie durchführen ließen, sind selbstverständlich ebenfalls mit einbezogen.
Frauen zwischen 45 und 74 erhalten ein ERINNERUNGSSCHREIBEN
Frauen zwischen 45 und 74 erhalten ein offizielles Schreiben als Erinnerung zur Mammografie sowie eine Auflistung von radiologischen Stellen, die an dem Programm teilnehmen.
Es ist wichtig zu wissen, dass Sie NICHT auf das Einladungsschreiben warten müssen, um eine Mammografie durchführen lassen zu können. Dafür genügt die freigeschaltete e-card. Vereinbaren Sie bei einem Radiologen/einer Radiologin, der/die an dem Programm teilnimmt, einen Termin zur Mammografie und halten Sie Ihre e-card bereit. Um sicherzugehen, dass Ihre e-card freigeschaltet ist, empfehlen wir, dies bei der Serviceline 0800 500 181 oder bei ihrem radiologischen Standort im Rahmen der Terminvereinbarung nachzufragen.
Sobald Sie die Mammografie durchführen lassen und die e-card gesteckt wird, registriert das System, dass Sie bei der Mammografie waren, und schickt Ihnen automatisch nach 24 Monaten die nächste Erinnerung an die Mammografie zu.
Sollten Auffälligkeiten in der Mammografie sichtbar sein, die man weiter abklären muss bzw. eine weitere Untersuchung in einem kürzeren Intervall notwendig sein, erhalten Sie ein automatisch generiertes Erinnerungsschreiben und Ihr Arzt/Ihre Ärztin wird die entsprechenden Schritte einleiten.
Wenn Sie nicht am Programm teilnehmen möchten und auch keine Erinnerungsschreiben wünschen, teilen Sie dies bitte der Telefon-Serviceline 0800 500 181 mit.
Frauen zwischen 40 und 44 sowie ab 75
Frauen zwischen 40 und 44 Jahren sowie ab 75 Jahren erhalten kein Erinnerungsschreiben, können ihre e-card aber freischalten lassen, wenn sie am Brustkrebs-Früherkennungsprogramm teilnehmen möchten. Bei einem Anruf bei der Serviceline 0800 500 181 zwischen Montag und Freitag von 8 bis 18 Uhr erfolgt diese Freischaltung sofort. Nach der Freischaltung der e-card können Sie alle zwei Jahre mit Ihrer e-card zur Früherkennungsmammografie gehen, indem Sie bei einem Radiologen/einer Radiologin, der/die an dem Programm teilnimmt, einen Termin zur Mammografie vereinbaren und Ihre e-card bereithalten.
Sobald Sie eine Mammografie durchführen lassen und die e-card gesteckt wird, registriert das System, dass Sie bei der Mammografie waren und schickt Ihnen automatisch nach 24 Monaten die nächste Erinnerung an die Mammografie. Sie müssen sich dann nicht mehr für die Mammografie anmelden und sind sozusagen "im System".
Sollte es jedoch zu Auffälligkeiten bei der Mammografie gekommen sein, die man weiter abklären muss, bzw. eine Kontroll-Mammografie in einem anderen Intervall notwendig sein, dann wird Ihr Arzt die entsprechenden Schritte einleiten.
Für ALLE Frauen gilt
Selbstverständlich wird es auch weiterhin die Möglichkeit geben, eine Mammografie außerhalb des Programms - wenn medizinisch indiziert - durchführen zu lassen (zum Beispiel bei tastbaren Knoten, Dellen oder Verhärtungen der Haut, sichtbare Verformungen, Hautveränderungen oder Einziehungen der Brustwarze, Blutungen oder andere flüssige Absonderungen aus der Brustwarze). Genau definiert wird dies in einer Indikationenliste.
Für Frauen, bei denen in der Familie Brust- oder Eierstockkrebs gehäuft auftritt und für Risiko-/Hochrisikopatientinnen gilt eine bestimmte Systematik an Zeitpunkt/Intervall/Untersuchungsart. Für Brustkrebspatientinnen wird der Zeitpunkt und Intervall der Mammografie individuell vom Arzt/von der Ärztin festgesetzt.
Keine Überweisung - keine Kosten
Die Teilnahme am Brustkrebs-Früherkennungsprogramm ist freiwillig und für alle in Österreich sozialversicherten Frauen ab 40 kostenfrei. Es ist keine ärztliche Überweisung notwendig.
Im Zuge der ärztlichen Beratung besteht aber zukünftig die Möglichkeit, dass Frauen das geläufige Zuweisungsformular mit dem Hinweis, dass eine Brustkrebs-Früherkennungs-Untersuchung erbeten wird, von ihrer Vertrauensärztin / ihrem Vertrauensarzt ausgehändigt bekommen. Damit ist der Radiologin / dem Radiologen gegenüber klargestellt, dass eine Befundübermittlung an diese Vertrauensärztin / diesen Vertrauensarzt erwünscht ist. Der Anspruch auf eine Brustkrebs-Früherkennungsuntersuchung ist nur bei freigeschalteter e-card gegeben.
Eventuelle Kosten
Frauen, die bei
- einigen Krankenfürsorgeanstalten
- Privatversicherungen
- ausländischen Versicherungen
versichert sind, werden gebeten, im Vorfeld bei ihrer Versicherung die Teilnahmebedingungen bzw. etwaige Kosten zu erfragen.
Frauen, die in Österreich nicht sozialversichert sind
Frauen ab 40, die in Österreich wohnhaft aber nicht sozialversichert sind, können trotzdem an dem Programm teilnehmen. Wenden Sie sich an die Gebietskrankenkasse in Ihrem Wohnsitz-Bundesland. Sie erhalten eine Sozialversicherungsnummer und eine Berechtigung. Danach können Sie sich bei der Telefon- Serviceline 0800 500 181 für den Versand einer Einladung vormerken lassen.
Weitere Informationen unter www.frueh-erkennen.at